Allgemeine Geschäftsbedingungen der Outdoor Games Luzern für die Outdoor-Spiele „MindFall, Agentenjagd in Luzern“ und „Das magische Portal, die interaktive Schnitzeljagd durch Luzern“

vom 22. Oktober 2018

1. Anwendungsbereich und Geltung

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln zusammen mit einer individuellen Spielbestätigung (nachfolgend „Vertrag“) Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Erbringung von Dienstleistungen zur Durchführung der Outdoor-Spiele „MindFall, Agentenjagd in Luzern“ und „Das magische Portal, die interaktive Schnitzeljagd durch Luzern“ (nachfolgend „Spiele“) durch die Outdoor Games Luzern (nachfolgend „Veranstalterin“) zugunsten von Kunden (nachfolgend „Spieler“). Spieler ist, wer an den Spielen „MindFall, Agentenjagd in Luzern“ und „Das magische Portal, die interaktive Schnitzeljagd durch Luzern“ teilnimmt.

b) Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.

c) Die AGB gelten durch das Stellen eines Antrags für den Abschluss eines Vertrages für die Durchführung eines Spiels als akzeptiert.

d) Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spielers wird hiermit ausgeschlossen.

e) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für beiderlei Geschlecht.

2. Vertragsschluss

Die Veranstalterin bietet ihre Leistungen online auf ihrer Webseite an. Die Spieler stellen auf der Webseite einen Antrag auf ein Spiel. Mit dem Antrag anerkennen die Spieler die vorliegenden AGB der Veranstalterin vorbehaltlos an. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Veranstalterin dem Spieler eine Spielbestätigung per E-Mail sendet.

3. Durchführung des Spiels und Drittleistungen

a) Die Veranstalterin führt die Spiele gemäss der Vereinbarung mit dem Spieler durch. In den angebotenen Preisen sind die Konzeption, die Organisation, die leihweise Abgabe des für die Durchführung des Spiels notwendige Material (iPads, Action Packages, Agentenkoffern etc.) sowie die Durchführung des Spieles in Luzern inbegriffen.

b) Die Veranstalterin vermittelt auf Wunsch als Rahmenprogramm zur Teilnahme an einem Spiel auch zusätzliche Leistungen von Partnerbetrieben (im Folgenden „Drittleistungen), wie z.B. Gastroleistungen. Die Drittleistungen werden von diesen Partnerbetrieben erbracht und von ihnen in Rechnung gestellt. Für die Verfügbarkeit, die Qualität und die Sicherheit der erbrachten Drittleistungen übernimmt die Veranstalterin keine Haftung.

4. Vergütung

Die Spieler bezahlen das Startgeld beim Vertragsabschluss per Paypal oder in bar vor dem Spielbeginn. Der Spieler ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Spieler einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 50.00 pro Mahnung.

5.  Annullation / Verschiebung des Spiels

a) Buchungen können nicht annulliert, sondern nur angepasst oder verschoben werden.

b) Bei Gruppenbuchungen kann die Anzahl Spieler nach der Buchung bis 10 Tage vor dem gebuchten Spieldatum um maximal 20 Prozent kostenlos reduziert werden. Wird die Spielerzahl um mehr als 20 Prozent reduziert, verrechnet die Veranstalterin 80% des ursprünglich vereinbarten Startgeldes. Bei Reduktionen der Spielerzahl weniger als 10 Tage vor dem Durchführungsdatum schuldet der Spieler das volle Startgeld.

c) Eine Buchung kann bis 10 vor dem gebuchten Spieldatum gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00 auf ein anderes Datum mit freien Spielkapazitäten verschoben werden. Anschliessend ist eine Verschiebung nicht mehr möglich. Kann der Start nicht (mehr) verschoben werden, wird das Startgeld in vollem Umfang verrechnet und der Anspruch des Spielers auf die Durchführung des Spiels entfällt.

6. Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte

a) Das den Spielern abgegebene Material (iPad, Agentenkoffer etc.) verbleibt im Eigentum der Veranstalterin. Bei Verlust oder Beschädigung eines iPads schuldet der Spieler der Veranstalterin den Betrag von pauschal CHF 500.00 bei Verlust oder Beschädigung eines Agentenkoffers 250.00, beim Verlust des Inhalts eines Agentenkoffers 150.00.

b) Die Copyrights und sämtlichen übrigen Rechte, inkl. sämtlichen Immaterialgüterrechten, an den Spielen, Spielunterlagen- und Materialien, welche für die Durchführung des Spiels benötigt werden, verbleiben auf jedem Fall bei der Veranstalterin. Jegliche Art von Kopieren, Vervielfältigen, Weitergeben und Veröffentlichen der Spielidee, der Spielunterlagen- und Materialien der Veranstalterin ist sowohl in elektronischer als auch in nicht-elektronischer Form untersagt und wird zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt.

7. Haftung und Versicherung

a) Die Spieler absolvieren die Spiele auf eigene Gefahr. Die Versicherung ist Sache der einzelnen Spieler.

b) Die Haftpflicht des Veranstalters wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen. Der Veranstalter haftet nicht in bei leichter Fahrlässigkeit.

c) Der Haftungsausschluss greift auch bei rechtswidriger Absicht und grober Absicht von Hilfspersonen.

8. Datenschutz

Es kommen die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Veranstalterin zur Anwendung, welche einen integrierten Bestandteil der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden.

9.  Änderungen

a) Die Veranstalterin behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Die Veranstalterin informiert den Spieler in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB.

b) Sollte eine Bestimmung des Vertrages zwischen der Veranstalterin und den Spielern ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Diese Regelung gilt entsprechend für allfällige Vertragslücken.

10. Gerichtsstand

Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte in Luzern zuständig. Der Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizer Recht.

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